Vorabpauschale bei ETFs: So berechnest du deine Steuerlast 2026
Jeden Januar bucht der Broker die Steuer auf die Vorabpauschale ab — und jedes Jahr fragen sich auch erfahrene Anleger, ob die Zahl stimmt. Die Rechnung ist in drei Schritten nachvollziehbar, und wer sie versteht, kann Freistellungsauftrag und Verrechnungskonto gezielt steuern. Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 %.
Die Berechnung in drei Schritten
Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende Fonds, die sonst jahrelang steuerfrei wachsen würden. So rechnest du:
- Basisertrag: Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7. Beispiel: 100.000 € × 3,20 % × 0,7 = 2.240 €.
- Deckelung: Die Vorabpauschale ist nie höher als die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres. In Verlustjahren fällt sie auf null. Ausschüttungen werden abgezogen.
- Steuer: Bei Aktien-ETFs greift die Teilfreistellung von 30 %. Steuerpflichtig bleiben 2.240 € × 0,7 = 1.568 €; darauf 26,375 % = rund 414 € Steuer — abgebucht Anfang des Folgejahres.
Wichtig: Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer, sondern eine Vorauszahlung. Beim Verkauf wird sie vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen.
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Thesaurierend vs. ausschüttend: Wo die Steuer wann anfällt
Beim Ausschütter versteuerst du die Dividenden direkt, die Vorabpauschale spielt meist keine Rolle, weil Ausschüttungen den Basisertrag in der Regel übersteigen. Beim Thesaurierer zahlst du nur auf die Pauschale — der Rest wächst steuergestundet weiter. Welche Variante zu deiner Strategie passt, hängt vor allem davon ab, ob du den Sparer-Pauschbetrag anders ausschöpfst — Details im Vergleich thesaurierend vs. ausschüttend.
| Thesaurierend | Ausschüttend | |
|---|---|---|
| Laufende Steuer | Nur Vorabpauschale (gedeckelt) | Volle Ausschüttung steuerpflichtig |
| Steuerstundung | Hoch — Gros erst bei Verkauf | Gering |
| Pauschbetrag nutzen | Nur in Höhe der Pauschale | Automatisch über Ausschüttungen |
| Liquiditätsbedarf Januar | Ja, Steuer wird abgebucht | Nein, Quellenabzug an der Ausschüttung |
Freistellungsauftrag und Verrechnungskonto optimieren
Drei Hebel lohnen sich:
- Freistellungsauftrag richtig verteilen: 1.000 € (2.000 € verheiratet) decken bei 30 % Teilfreistellung rechnerisch rund 64.000 € Depotwert pro Person ab (100.000 € × 3,20 % × 0,7 × 0,7 ≈ 1.568 € pro 100.000 €). Liegt dein Auftrag bei einer Bank ohne Kapitalerträge, verschenkst du ihn.
- Verrechnungskonto decken: Ist im Januar kein Guthaben da, melden manche Broker die offene Steuer ans Finanzamt — unnötiger Aufwand.
- Verlusttöpfe prüfen: Vorhandene Verluste verrechnen sich automatisch mit der Pauschale.
Häufige Fragen
Fällt die Vorabpauschale auch in Verlustjahren an?
Nein. Sie ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt — hat dein ETF im Jahr verloren oder stagniert, beträgt sie null.
Zahle ich durch die Vorabpauschale doppelt Steuern?
Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen. Es handelt sich um eine Vorauszahlung, nicht um eine zusätzliche Steuer.
Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026 pro 100.000 €?
Bei einem Basiszins von 3,20 % und einem Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung: Basisertrag 2.240 €, steuerpflichtig 1.568 €, Steuer rund 414 € — sofern der Fonds mindestens so stark gestiegen ist.
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