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FIFO bei ETF-Verkäufen: Reihenfolge, Steuern und der Zweitdepot-Trick

Beim Verkauf von Aktien oder ETF-Anteilen entscheidest nicht du, welche Anteile das Finanzamt als verkauft betrachtet — das FIFO-Prinzip (First In, First Out) tut es. Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft. Bei einem über Jahre besparten ETF sind das genau die Tranchen mit den höchsten Buchgewinnen — und damit der höchsten Steuerlast.

Wer die Reihenfolge kennt, kann sie legal beeinflussen. Das wichtigste Werkzeug dafür: ein zweites Depot.

Wie FIFO die Steuer beim Verkauf treibt

Ein Rechenbeispiel: Du hast 2015 ETF-Anteile für 20.000 € gekauft, die heute 50.000 € wert sind (Gewinnanteil 60 %), und 2024 weitere Anteile für 30.000 €, heute 33.000 € (Gewinnanteil rund 9 %). Verkaufst du jetzt Anteile im Wert von 20.000 €, greift FIFO auf die alte Tranche zu: 12.000 € Gewinn, darauf nach 30 % Teilfreistellung 8.400 € steuerpflichtig — macht rund 2.215 € Abgeltungsteuer (26,375 %).

Könntest du stattdessen aus der jungen Tranche verkaufen, lägen bei gleichem Verkaufswert nur rund 1.800 € Gewinn an — etwa 330 € Steuer. Gleiche Entnahme, rund 1.900 € Unterschied. In der Entnahmephase summiert sich dieser Effekt über Jahre; ein Entnahmeplan-Rechner macht ihn sichtbar.

Wichtig: FIFO gilt je Depot und je Wertpapiergattung (ISIN). Zwischen verschiedenen ETFs gibt es keine Vermischung.

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Der Zweitdepot-Trick: FIFO legal umgehen

Da FIFO depotbezogen arbeitet, lässt sich die Verkaufsreihenfolge per Depotübertrag steuern:

  1. Zweitdepot eröffnen (anderer oder gleicher Broker, Unterdepot reicht oft).
  2. Alte Tranchen per Depotübertrag verschieben. Ein Übertrag auf ein eigenes Depot ist kein Verkauf und löst keine Steuer aus — die Anschaffungsdaten wandern mit. Wichtig: Der Broker überträgt nach FIFO, die ältesten Anteile gehen also zuerst.
  3. Aus dem Ursprungsdepot verkaufen: Dort liegen jetzt die jungen, gewinnarmen Tranchen — die Steuerlast pro Entnahme sinkt deutlich.

Die alten Tranchen mit hohen Gewinnen bleiben unangetastet liegen und profitieren weiter vom Steuerstundungseffekt. Sinnvoll kombinieren lässt sich das mit der Verlustverrechnung: Realisierte Verluste im selben Depotjahr drücken die Steuer auf die ohnehin fälligen Gewinne. Für Altbestände vor 2009 gilt ohnehin Sonderrecht — hier lohnt der Blick auf die Spekulationsfrist und den Bestandsschutz.

Häufige Fragen

Kann ich beim Verkauf auswählen, welche Anteile verkauft werden?

Nein, innerhalb eines Depots gilt zwingend FIFO: Die ältesten Anteile gelten als zuerst verkauft. Beeinflussen kannst du die Reihenfolge nur über getrennte Depots oder Unterdepots.

Löst ein Depotübertrag Steuern aus?

Ein Übertrag auf ein eigenes Depot ist kein Verkauf und bleibt steuerfrei. Die Anschaffungskosten und -daten werden mit übertragen. Nur ein Übertrag mit Gläubigerwechsel (z. B. Schenkung) wird steuerlich anders behandelt.

Gilt FIFO auch für Sparplan-Anteile?

Ja. Jede Sparplanausführung erzeugt eine eigene Tranche mit eigenem Kaufdatum und Einstandskurs. Beim Verkauf werden diese Tranchen streng in Kaufreihenfolge abgerechnet.

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MoneyPeak Redaktion
Analyse & Research
Aktualisiert am 12.06.2026

Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Kaufempfehlung dar. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden.