Günstigerprüfung: Abgeltungssteuer vs. persönlicher Steuersatz
Die Abgeltungsteuer von 25 % plus Soli (26,375 %) ist eine Pauschale — kein Naturgesetz. Liegt dein persönlicher Grenzsteuersatz darunter, kannst du mit der Günstigerprüfung in der Anlage KAP beantragen, dass deine Kapitalerträge stattdessen mit dem individuellen Satz besteuert werden. Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und wendet automatisch die günstigere an — ein Risiko gehst du mit dem Antrag also nicht ein.
Wann sich der Antrag rechnet: die Schwelle beim Grenzsteuersatz
Faustregel: Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter rund 25 % liegt. Das ist typischerweise der Fall bei einem zu versteuernden Einkommen von grob unter 19.000 € (Alleinstehende) bzw. 38.000 € (Verheiratete) — etwa bei Rentnern, Teilzeitkräften, Studierenden mit Depot oder in Jahren mit Elternzeit oder Sabbatical.
Ein Rechenbeispiel: Eine Rentnerin mit niedrigem zu versteuernden Einkommen und einem Grenzsteuersatz von rund 18 % erzielt 4.000 € Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag.
- Abgeltungsteuer inkl. Soli: 4.000 € × 26,375 % = 1.055 €
- Persönlicher Satz: 4.000 € × ca. 18 % = rund 720 €
- Erstattung über die Günstigerprüfung: rund 335 €
Bei Gutverdienern mit 42 % Grenzsteuersatz passiert dagegen nichts: Das Finanzamt belässt es bei der Abgeltungsteuer. Wer kirchensteuerpflichtig ist, sollte zudem wissen: Bei Kirchensteuer auf Kapitalerträge ermäßigt sich die Abgeltungsteuer leicht (auf 24,45 % bei 9 % Kirchensteuer) — auch das fließt in den Vergleich ein.
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Anlage KAP: So stellst du den Antrag richtig
Die Günstigerprüfung beantragst du mit einem einzigen Kreuz in Zeile 4 der Anlage KAP ("Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge"). Wichtig dabei:
- Alle Erträge angeben: Der Antrag gilt nur für sämtliche Kapitalerträge zusammen — Rosinenpicken einzelner Depots ist nicht erlaubt.
- Steuerbescheinigungen anfordern: Die Jahressteuerbescheinigung der Bank liefert alle Werte für die Anlage KAP, inklusive einbehaltener Steuer und genutztem Freistellungsauftrag.
- Verlustjahre nutzen: Auch wer Verluste aus Verlusttöpfen bankübergreifend verrechnen will, kommt um die Anlage KAP ohnehin nicht herum — die Günstigerprüfung kostet dann nur ein zusätzliches Kreuz.
- Vorabpauschale nicht vergessen: Auch die Vorabpauschale thesaurierender ETFs zählt zu den Kapitalerträgen und profitiert vom niedrigeren Satz.
MoneyPeak erleichtert die Vorbereitung: Der Steuer-Report aggregiert Erträge, Vorabpauschalen und Teilfreistellungen über alle Depots — die Zahlen für die Anlage KAP hast du damit auf einen Blick.
Zwei Hinweise noch: Die Günstigerprüfung gilt immer nur für das jeweilige Steuerjahr — du musst sie in jeder Erklärung neu beantragen. Und wer dauerhaft unter dem Grundfreibetrag bleibt, fährt mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) oft besser: Die Bank behält dann gar keine Abgeltungsteuer ein, und die jährliche Erklärung entfällt.
Häufige Fragen
Kann die Günstigerprüfung zu einer höheren Steuer führen?
Nein. Das Finanzamt wendet den persönlichen Steuersatz nur an, wenn er tatsächlich günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Im schlechtesten Fall bleibt alles beim Alten.
Für wen lohnt sich die Günstigerprüfung typischerweise?
Für Rentner, Teilzeitbeschäftigte, Studierende und alle mit zu versteuerndem Einkommen grob unter 19.000 € (Alleinstehende) bzw. 38.000 € (Verheiratete) — also einem Grenzsteuersatz unter rund 25 %.
Muss ich dafür alle Depots offenlegen?
Ja. Die Günstigerprüfung gilt nur für sämtliche Kapitalerträge eines Jahres. Du musst alle Erträge in der Anlage KAP angeben, auch die bereits per Abgeltungsteuer abgerechneten.
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